Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Für alle die mit einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegängelt werden, haben wir uns aktuell informiert. 

Am 12.April fand in Bördekreis zu diesen Thema eine Versammlung statt, in der der Landrat das betroffene Kranken und Pflegepersonal zu einlud. Ein Anfang. Zu der Feststellung das es für ungeimpfte Mitarbeiter ein Betretungsverbot der Arbeitsstätte und dem daraus resultierenden Berufsverbot kam man schnell. Was also tun? Lösung!!! Die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems steht an erster Stelle! Wir haben einen Pflegenotstand! Und das bundesweit. Was gibt es da also zu diskutieren. Jede Arbeitskraft wird benötigt, Das heißt, das aufgrund dieser Situation es zu keinen Kündigungen kommen darf. Es sind jetzt Anhörungsbögen verschickt worden. Zurückschicken. es kann ewig dauern bis es zu einer Bearbeitung durch die Behörden kommt. 

Es ist leider in der tat so, das der Einrichtungsleiter einer Betriebsstätte entscheiden kann, ob er auf ungeimpftes Personal verzichten kann oder nicht. So kann man schnell unliebsame Mitarbeiter auf diese Art und Weise loswerden. Deshalb muss die Entscheidung eines Landrates zugunsten der betroffenen Mitarbeiter gefällt werden.  Es war ein Ergebnis dieser Versammlung, welches aus unserer Sicht zugegebenermaßen eine Notlösung darstellt. Klopft eure politischen Entscheidungsträger pausenlos auf die Finger. Sie reden sich damit raus das sie Gesetze umsetzen müssen. Nein verflixt noch mal. Es sind VOLKSVERTRETER. Sie haben das Volk zu vertreten !!! So und nicht anders PUNKT

Ein Gedanke zu „Einrichtungsbezogene Impfpflicht

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