Urteil Arbeitsgericht Dresden gibt Hoffnung!

Am 29. März 2022 erging beim Arbeitsgericht Dresden folgendes Verfügungsurteil, welches mal wieder ein Schritt in die Richtung ist, der uns Rückenwind gibt. Die Klägerin hatte in diesen Fall gegen ihre Suspendierung geklagt, weil sie als ” ungeimpfte ” Mitarbeiterin den Zugang zu ihrer Arbeitsstätte verwehrt wurde und auf Grund dessen kein Gehalt mehr gezahlt werden sollte. Jawohl, da hat doch der Arbeitgeber mal wieder im vorauseilenden Gehorsam gehandelt und die Entscheidung des Gesundheitsamtes mal locker vorgegriffen. Recht so, dass er vor Gericht verloren hatte.

Das ganze wurde verhandelt unter den Aktenzeichen 9 Ga 10/22 und ist hier nachzulesen.   

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