Urteil vom Amtsgericht Weilheim zum Thema Kinderimpfung
Wir von der Selbsthilfegruppe möchten euch das Urteil vom Amtsgericht Weilheim Az: 2F 538/21 bekannt machen.
Eine kurze Erklärung soll helfen einen schnelleren Überblick sich zu verschaffen. Die geschiedenen Eltern eines Kindes waren sich nicht einig, ob ihr Kind gegen Corona ” geimpft ” werden soll. Der Vater verweigerte es und es kam zur Klage. Die Mutter wollte die Entscheidungsbefugnis auf sich allein übertragen lassen, was das Gericht aber ablehnte. Letztendlich schätzte das Gericht das das Risiko einer ” Impfung ” überwiegt und nicht dem Kindeswohl dienlich ist. Es bezog sich unter andern auch auf den Fall eines verstorbenen 12 jährigen Jungen aus Cuxhaven. Das Urteil hier in folgenden angehängten Dokument [hier lesen].